Zimmervermittlung der Pension Dallgow

AGB der Zimmervermittlung

Geltungsbereich

1. Die Zimmervermittlung der Pension Dallgow Inh. Ewa Klingelhöfer (im wei­te­ren Ver­mitt­ler) ver­mit­telt im Auf­trag von Vermietern (im Weiteren Vermieter) in der Region Havelland Un­ter­künf­te für Firmen mit Montagetätigkeit, Geschäftsreisende und für den Frem­den­ver­kehr.

2. Auf­grund der Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit des Ver­mitt­lers wer­den Vermieter und Gast Ver­trags­part­ner des Be­her­bergungs­ver­tra­ges. Zwi­schen dem Gast und dem Ver­mitt­ler ent­steht kein Ver­trag über die Be­her­ber­gung. Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Leistungen ist nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen Zustimmung.

Vertragsabschluss

1. Wird eine Unterkunft bestellt und durch den Vermittler zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Gast bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Anreise des Gastes zur Zahlung fällig und ist grundsätzlich in bar zu bezahlen.

3. Die von dem Vermittler angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich anfallen können Zuschläge sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abzurechnende Leistungen (Strom, Wasser, Gas, Kaminholz etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

4. Die Leistung des Vermittlers ist für den Gast kostenfrei. Mit der Bu­chungs­be­stä­ti­gung bei Vertragsabschluß er­hält der Gast die Kont­akt­da­ten des Vermieters.

5. Der Gast verpflichtet sich zur Beachtung der jeweiligen Hausordnung der Vermieter.

Übergabe und Rückgabe der Unterkunft

Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft dem Vermieter spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Abweichende Vereinbarungen können zwischen dem Vermieter und dem Gast getroffen werden.

Rücktritt

1. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).  

2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, werden folgende Stornierungsgebühren durch die Vermieter in Rechnung gestellt:

  • ab 4 Wochen vor Vertragsbeginn 10% des vereinbarten Preises;
  • ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises;
  • ab 1 Woche vor Vertragsbeginn 80% des vereinbarten Preises;
  • Bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises.

Der vereinbarte Preis entspricht dem mit der Buchungsbestätigung genannten Gesamtpreis. Die Stornierungsgebühren sind mit Zugang des Rücktritts fällig.

3. Bei Stornierungen ist in jedem Fall 10% des vereinbarten Preises an den Vermittler für dessen Bemühungen zu zahlen und mit Zugang des Rücktritts fällig.

4. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss das erzielte Entgelt auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen.

5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Zusätzliche Kosten/ Beschädigungen

1. Die Unterkunft ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle vom Vermieter zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), die Unterkunft selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände welche dem Verantwortungsbereich des Vermieters unterstehen. Sämtliche vom Vermieter zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, etc.) fallen ebenso unter diese Klausel.

2. Fallen neben den vom Vermieter angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Aufwände an, welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch erhöhte Verschmutzung, unangemessene Nutzung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt.  Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/Handtücher) als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung. Im Falle von extremer Verschmutzung wie etwa Fäkalien etc. behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Vermieters schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.

Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Vermietereigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch den Vermieter. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume des Vermieters zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.

Sorgfalt

1. Die Unterkunft darf nur mit der im Ver­trag an­ge­ge­be­nen Per­so­nen­zahl be­legt wer­den. Ab­wei­chun­gen hier­von be­dür­fen ei­ner vor­he­ri­gen schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung mit dem Ver­mitt­ler. Die an­ge­ge­be­ne max. Per­so­nen­zahl schließt auch Kin­der ein. Im Fal­le ei­ner Über­be­le­gung ist der Vermieter be­rech­tigt, ei­ne zu­sätz­li­che an­ge­mes­se­ne Ver­gü­tung für den Zeit­raum der Über­be­le­gung zu ver­lan­gen. Die über­zäh­li­gen Per­so­nen ha­ben un­ver­züg­lich die Unterkunft zu verlassen.

2. Das Aufstel­len von Zel­ten, Wohn­wa­gen oder ähn­li­chem auf den Grund­stücken ist nicht er­laubt.

3. Der Ver­mitt­ler haf­tet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch ein­ge­brach­te Sa­chen ein­schließ­lich PKW. Die Ein­brin­gung des ei­ge­nen Ei­gen­tums in die Unterkunft ein­schließ­lich der Ein­stel­lung des PKWs erfolgt auf eigene Gefahr.

4.  Der Gast verpflich­tet sich wei­ter, bei even­tu­ell auf­tre­ten­den Lei­stungs­stö­run­gen al­les zu­mut­ba­re zu tun, um zu ei­ner Be­he­bung der Stö­rung bei­zu­tra­gen und even­tu­el­le Schä­den so ge­ring wie möglich zu halten.

5. Ansprü­che und Be­an­stan­dun­gen we­gen nicht ver­trags­ge­mäß er­hal­te­ner Lei­stun­gen sind un­ver­züg­lich, noch wäh­rend sei­nes Auf­ent­hal­tes gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.

6. Ein Haustier darf nur nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung mit dem Ver­mitt­ler mit­ge­bracht wer­den. Die­ses muss in der Re­ser­vie­rung an­ge­zeigt wer­den. Für je­de durch die ein­ge­brach­ten Haus­tie­re ver­ur­sach­ten Schä­den haf­tet aus­schließ­lich der ein­brin­gen­de Gast.

Haf­tung / Haf­tungs­aus­schluss

1. Der Ver­mitt­ler haf­tet aus­schließ­lich für sei­ne Ver­mitt­lung­stä­tig­keit.

2. Er haf­tet nicht für den Zu­stand und die La­ge der Unterkünfte. Bei der Be­schrei­bung der Unterkünfte ver­traut der Ver­mitt­ler auf die Rich­tig­keit der An­ga­ben der Vermieter. Ei­gen­schaf­ten des Ob­jek­tes wer­den we­der schrift­lich noch münd­lich zu­ge­si­chert.                         

Da­ten­schutz

1. Der Ver­mitt­ler er­hebt und spei­chert Da­ten des Ga­stes gem. § 28 BDSG, um sei­nen Auf­ga­ben als Ver­mitt­ler zu er­fül­len.

2. Mit der Ab­ga­be der Kont­akt­da­ten er­klärt sich der Ga­st da­mit ein­ver­stan­den, dass sei­ne Da­ten an den Vermieter der ge­wähl­ten Un­ter­kunft wei­ter­ge­lei­tet wer­den.

3. Dar­über ­hi­naus ver­pflich­tet sich der Ver­mitt­ler, die er­lang­ten Da­ten des Ga­stes ver­trau­lich zu be­han­deln. Ins­be­son­de­re schließt der Ver­mitt­ler ei­ne Wei­ter­ga­be der Da­ten an Drit­te zu Wer­be­zwecken aus.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich das Amtsgericht Nauen

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahe kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

Stand: 01.01.2014